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| Der Neidkopf von Sieglos – Relikt einer verschwundenen Burg? | |
| Zugleich
ein Beitrag zur Ersterwähnung des Dorfes |
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| von
Dr. Stefan Alles (aktualisiert im November 2011) |
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Das osthessische Dorf Sieglos liegt mit seinen heute rund 300 Einwohnern 6 km südsüdöstlich von Bad Hersfeld am östlichen Hang des unteren Haunetals [1]. Dort wuchs es beiderseits einer überregionalen Straße vom Hersfeldischen ins Fuldische, die eine kleine zum Tal hin verlaufende Bodenschwelle anschneidet. Die an ihr orientierte Reihung der Häuser wurde auf der einen Seite durch die im Südwesten leicht unterhalb gelegene, inzwischen aber abgerissene Dorfmühle am Mühlgraben aufgebrochen. Vor allem aber entstand auf der anderen Seite im Nordosten eine größere Ausbuchtung der Bebauung an der Ausmündung eines begrünten Hohlgrabens. Jener wurde durch den östlich am Waldrand entspringenden Bach Finstersee hervorgerufen, der das Dorf durchfließt und später in die Haune mündet. An seinen Ufern ballt sich der älteste Teil der Siedlung („In der Hefe“). Dessen Alter verdeutlicht die Zentrierung der denkmalgeschützten Fachwerkhäuser aus dem späten 17. bis späten 19. Jahrhundert: |
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„In der Hefe“ ist nun am Wohnhaus Pfaff (Zur Finstersee 7) vorderseitig ein rechteckiger Stein eingebaut, der links der Mitte laut Walter Mitze ein bemerkenswertes Exemplar eines mutmaßlichen Neidkopfes aufweist J [3]. Bei solchen mittelalterlichen Symbolfiguren handelt es sich um im Mauerwerk von Burgen, Kirchen und manchmal wie hier Wohnhäusern angebrachte Darstellungen menschlicher bis tierischer Gesichter in oft grotesker Verzerrung oder als tierähnliche Fabelwesen. Sie sollten mithilfe ihrer bewusst vieldeutigen Gebärden nach heidnisch-germanischer und noch frühchristlicher Tradition das von Naturgewalten, Geistern oder Menschen ausgehende Böse und Dämonische abwenden oder abschrecken. In Sieglos sieht man ein deutlich hervorstehendes menschliches Kopfprofil mit leichten Beschädigungen an Nase und Mund. Wie bei anderen Neidköpfen ist auch hier der Mund geöffnet, so dass es sich möglicherweise um einen „Rufer“ (Geöffneter Mund für Botschaft, Besitzanspruch oder Schmähruf an Widersacher) oder gar einen „Breilecker“ (Herausgestreckte Zunge gegen Angreifer) handelte. Zur chronologischen Einordnung des Stückes findet man bei W. Mitze abgesehen vom Mittelalter leider keine näheren Angaben, wobei dies unser Exemplar im Gegensatz zu anderen von ihm beschriebenen Neidköpfen der Region auch nicht so einfach zulässt. Nun sehen wir eine farbige Frontalaufnahme des gesamten Steins |
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2 Plan: Kemp, Kulturdenkmäler Hersfeld-Rotenburg I, S. 293 (hier ergänzt). Einzelanalyse: S. 293-295. |
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3 Dazu: Mitze, Steinköpfe, S. 27 (Zitat: Sp. A, Z. 24 f.). Allgemeine Einordnung: S. 25. |
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dem Kopf halb links sowie eine schwarz-weiße Detailaufnahme des Kopfes
leicht im Profil: |
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Allerdings sind derartige Köpfe an Wohnhäusern sehr selten, so dass auch in Sieglos eine andere Herkunft anzunehmen ist. Während vor Ort nachweislich zu keiner Zeit eine Kirche vorhanden war, gibt es einige Anzeichen für einen burgartigen Bau: Nach Auskunft des Hausbesitzers fand man den Stein bei der Errichtung des Gebäudes (um 1820/26) mit dem Gesicht nach unten im Erdreich. So muss er von einem anderen Bau stammen, der einst an dieser oder einer nicht zu weit entfernten Stelle stand. Interessante Anhaltspunkte liefert ein Siegloser Flurnamenverzeichnis des Lehrers August Richter aus den 1930er Jahren, das W. Mitze 1978 inhaltlich aufgriff. Demnach heißt ein gegenüberliegendes Gebäude noch mündlich „Junkerhaus“ (Neues Haus Manns, Zur Finstersee 6), in dessen Nähe sich zudem Gelände- oder Gemarkungsbezeichnungen wie „Junkerberg“ (auch amtlich), „Junkersgraben“ und „Junkerhecke“ (nur mündlich) befinden [6]. Der „Junkerberg“ steigt in nordöstlicher Richtung an und gibt auch der nördlichen Parallelstraße der Siedlungsballung seinen Namen (Am Junkernberg). Die Lage der „Junkerhecke“ nahe südöstlich des „Junkerhauses“ ergibt sich aus der Notiz A. Richters zum aus schräg südwestlicher Richtung kommenden „Querchen Weg“: Der Weg, der an der Junkerhecke vorbeiführt, wird „Quercher Weg“ genannt [7]. Zum „Junkerhaus“ selbst brachte A. Richter eine Bemerkung unter dem uns schon bekannten mündlichen Namen „Hefe“ für den dortigen Dorfpart: Der Ortsteil, wo das Junkerhaus steht, (Sackgasse) wird „In der Hefe“ genannt. Ob „Hefe“ aus Höfen entstanden ist, klingt unwahrscheinlich [8]. Der reale Hintergrund jener junkerbezogenen Flurnamen könnte laut W. Mitze ein mittelalterlicher Herrensitz, eine burgähnliche Hofanlage oder ein Freihof in diesem Bereich sein, der sich im Grenzraum zwischen der Reichsabtei Hersfeld und dem Besitz der Herren von Buchenau (Stammsitz 5 km südsüdöstlich im Fuldischen) nicht halten konnte und verlassen oder zerstört wurde. Das verwendbare Baumaterial wäre dann wie üblich abgetragen und erneut benutzt worden, so dass auch der Steinkopf einen neuen Standort gefunden haben und schließlich verloren gegangen sein könnte. Die heutigen Gebäude an der mundartlich |
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4 Private Frontalaufnahme des gesamten eingebauten Steins inklusive Neidkopf in Farbe. |
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5 Schwarz-weiße Detailaufnahme in leichtem Profil: Mitze, Steinköpfe, S. 26, Sp. B. Darunter befindet sich |
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| als Bildunterschrift die von uns als Überschrift des Aufsatzes gewählte Fragestellung. | |
| 6 Formen nach: Mitze, Steinköpfe, S. 27, Sp. A, Z. 47 u. 49 f. u. Richter, Flurnamenverzeichnis, Bl. 1 a, Nr. 5, | |
| Sp. D u. Nr. 15 f., Sp. G (Letzterer ohne „Junkersgraben“). | |
| 7 Richter, Flurnamenverzeichnis, Bl. 1 b, Zu Nr. 15, Sp. G. | |
| 8 Richter, Flurnamenverzeichnis, Bl. 1 b, Zu Nr. 16, Sp. G. | |
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für
das „Junkerhaus“ in Anspruch genommenen Stelle scheiden aber aus. Vom
erhaltenen Baubestand her ist in der Nähe nur ein unterhalb anschließendes
Haus zu erwähnen, das sich als Stammgebäude des besagten Hofes erweist
(Zur Finstersee 4, Haus Schuhmann = Altes Haus Manns). Dort erhebt sich
ein im 19. Jahrhundert erbauter zweigeschossiger, nun verkleideter
Fachwerkbau über einem Sockel mit der Jahreszahl 1693, der den ältesten
direkten Baubeleg in Sieglos darstellt (Zweitverwertung?) [9].
Allerdings ist eine Verbindung mit dem „Junkerhaus“ zweifelhaft, da
man hier den Neidkopf nicht zwangsläufig hätte ausbauen müssen.
Insgesamt gibt es so weder äußerlich sichtbare Anzeichen noch eindeutige
schriftliche Zeugnisse für einen zerstörten „Junkerhof“ als möglichen
Ursprung des Steinkopfes. Doch lassen sich schon früh Güterbesitz und Gerichtskompetenzen der von Buchenau vor Ort nachweisen, so dass diese durchaus selbst als naheliegendste Erbauer eines festen Hauses in Frage kommen. Es könnte zur besseren herrschaftlichen Durchdringung ihres Gerichts Schildschlag gedient haben, das im 13. Jahrhundert als einer von 12 neuen Verwaltungsbezirken der Reichsabtei Hersfeld entstand und den Buchenauern vom Abt als Lehen übertragen wurde [10]. Sein Name stammt von dem bewaldeten Höhenzug „Schildesloh“ beziehungsweise „Schildwald“ zwischen den Bächen Solz, Haune, Eitra und Fischbach [11]. Die Entwicklung der Namensform lief dann beim Gericht von Schyldislo (1312) über Schildeslo (1436) nach Schildslag (1494)[4]. Nachdem die Hersfelder Umkreisgegend 1003 als Wildbannbezirk Eherinevirst an die Reichsabtei gekommen war, hatte der alte Schildschlag bis zur Bildung der hersfeldischen Gerichte zum Hochgerichtsbezirk Johannesberg gehört, worauf eine Einverleibung in die dortige Propstei Johannesberg aber am Widerstand der Buchenauer scheiterte. Zur Kompensation ihres Machtverlusts im Gericht Johannesberg wollten sie wenigstens die Höhe Schildschlag, die an ihr fuldisches Stammgebiet (Gericht Buchenau) anschloss, von einer geographischen in eine politische Einheit umformen. Dies scheiterte aber daran, dass sie nur den südlichen Teil als hersfeldisches Lehen erhielten (neues Gericht Schildschlag), während der nördliche zum Gericht Petersberg wurde. Die weiter bestehenden buchenauischen Rechtsansprüche in den Gerichten Johannesberg und Petersberg, aber auch die Abgrenzung der hersfeldischen Gerichte Johannesberg, Petersberg und vor allem Landeck zum Gericht Schildschlag, sorgten bis zu Schlichtungen und Festlegungen 1531, 1597 und 1673 für häufige Konflikte. So wurden schon 1312 anlässlich eines Streites zwischen dem Propst vom Petersberg und den Herren von Buchenau Letztere erstmals als Hersfelder Lehensträger des Gerichts Schildschlag erwähnt. Geographisch erstreckte es sich relativ kleinräumig östlich der Haune sowie nördlich der Eitra und des Fischbachs. Es beinhaltete im Kern die vier Dörfer Wippershain (mit Kirche), Sieglos, Eitra und Fischbach (nördliche Hälfte), aber auch die Betzenmühle und Steinmühle nahe Fischbach sowie die Eitramühle bei Bodes. So saßen die Herren von Buchenau nun über 400 Jahre über ihre dortigen Untertanen zu Gericht, die ihnen zins-, dienst- und lehenspflichtig waren. Zeitweilige Veräußerungen von Teilen des Gerichts aus Geldnot mit Billigung der Hersfelder Äbte an das Nebenkloster Johannesberg und den hessischen Landgrafen zwischen 1436 und 1499 konnten bis 1500 wieder eingelöst oder zurückgekauft werden. Während die peinliche Gerichtsbarkeit der Buchenauer durch den Hersfelder Lehensherrn 1539 und 1559 eingeschränkt wurde, blieb die niedere uneingeschränkt. Die Lage des Grenzgerichts verdeutlicht ein späterer Ausschnitt aus der genordeten Schleensteinschen Karte Hessen-Kassels von etwa 1715 (hier Blatt 16 zum |
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9 Genauere Beschreibung mit Bild des Hauses: Kemp, Kulturdenkmäler Hersfeld-Rotenburg I, S. 295. |
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10 Über das Gericht: Hauneck, Chronik, S. 17, 25-29 u. 41 u. Reimer, s. v. „Schildschlag“, Ortslexikon, S. 425. |
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11 Begriffe für den Höhenzug: Hauneck, Chronik, S. 25, Sp. B, Z. 2 f. |
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12 Namensformen des Gerichts: Reimer, s. v. „Schildschlag“, Ortslexikon, S. 425, Sp. A, Z. 8 u. 11. |
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Trotz aller dominierenden Lokaleinflüsse wird jedoch in der älteren Literatur eine Ersterwähnung von Sieglos angegeben, die weder die Abtei Hersfeld noch die Herren von Buchenau betrifft, sondern nach dieser Lesart ein Schlaglicht auf den weitgefächerten Streubesitz des nordwesthessischen Klosters Haina (12,5 km ostsüdöstlich von Frankenberg) wirft [14]. Demnach schenkten am 16. Dezember 1265 in einer durch Moder beschädigten und aufgezogenen Pergamenturkunde [15] mit fehlendem Siegel der Ritter Heiderich von Dalheim (Thalheim) und seine Ehefrau Kunigunde dem Kloster Haina ihrer Sünden halber die Hälfte ihrer Güter in Weitershain (Widradeshagen) – 8,5 km nördlicher Stadtteil von Grünberg – mit einem jährlichen Ertrag von 9 Schilling weniger 4 Pfennige, sowie die Hälfte ihrer Güter im Dorf Sieglos (in villa Sickeles), die 8 Schilling Pfennige, 1 Malter Hafer, 4 Gänse und 4 Hühner brachten. Besitzrechtlich befanden sich also 1265 in Sickeles, das schon als Dorf bezeichnet wurde, mehrere Güter des Ritters Heiderich von Dalheim und seiner Ehefrau, von |
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13 Kartenausschnitt aus: Hauneck, Chronik, S. 36. |
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14
Kloster Haina, Regesten und Urkunden, Band 1, Nr. 454, S. 241 f.;
Zitate: S. 241, Z. 48 u. 50 u. S. 242, Z. 2, in |
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villa: Historisches Ortslexikon, s. v. „Sickels (Landkreis Gießen)“, Siedlung: Historische Namensformen. |
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15 Textergänzung (Ausstellerzeile): Inventar R 84, Nr. 750 u. Staatsarchiv Darmstadt, Hs. 169 (Wenck), Bl. 18. |
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denen gegen Jahresende die Hälfte an das Kloster Haina ging. Die Identifizierung des besagten Dorfes mit dem osthessischen Sieglos findet sich schon bei Heinrich Reimer in dessen „Historischem Ortslexikon für Kurhessen“ von 1926 und wurde auch von Eckhart G. Franz im Regestenwerk zum Kloster Haina von 1962 übernommen. Allerdings verwundert es schon etwas, dass das erwähnte Ritterehepaar, welches als Niederadel sicher nicht über allzu umfangreichen Besitz verfügte, in diesem Fall Güter in zwei 57 km voneinander entfernten Dörfern an Haina übertragen hätte. Zudem gebot das Kloster zwar in der ihm ungleich näheren Region um Weitershain über weiteren Streubesitz, nicht aber in derjenigen von Sieglos. Demnach muss die betreffende Deutung des Ortsnamens als Sieglos angezweifelt werden. Einen Vorstoß in diese Richtung entdeckt man schon im lokalgeschichtlichen Werk „Hauneck – Chronik der sieben Dörfer“, das vom Gemeindevorstand derjenigen Großgemeinde herausgegeben wurde, in der Sieglos am 31. Dezember 1971 aufging. Dort begründet sich das Misstrauen aber noch auf eine falsche Lesung der diesbezüglichen Angabe von H. Reimer[16]. Denn hier ordnete man nun diese Ersterwähnung auf angeblicher Basis des alten Ortslexikons einer Urkunde des Gerichts Hersfeld zu und stufte sie als ungewiss ein. Freilich bezog man dabei die korrekte Angabe von H. Reimer zu Haina fälschlich auf dessen vorherige Zuordnung des Dorfes zum aktuellen Amtsgericht Hersfeld um 1900: Sieglos AG Hersfeld. Sickeles 1265 (UA Haina), […] [17]. Dass es aber keine Urkunde von 1265 über Sieglos im Gericht Hersfeld gibt, versteht sich von selbst, hatte aber auch niemand behauptet. Einen
weiterführenden Ansatz zur korrekten Einordnung des Dorfes Sickeles
bietet dagegen neuerdings das „Historische Ortslexikon des Landes
Hessen“ im Internetangebot „Landesgeschichtliches Informationssystem
Hessen“ (LAGIS): Demnach findet man tatsächlich nur 6,5 km nordwestlich
des Dorfes Weitershain am nordöstlichen Ende der Gemarkung von Londorf
(Gemeinde Rabenau) eine Wüstung Sickels (4,5 km nordöstlich von
Allendorf/Lumda). Ihre genaue Lage in einem heutigen größeren Waldgebiet
wird durch die Flurnamen Am Secknes und Sicklergehe(e)ge
angezeigt, wozu etwa noch ein Sickler Weg (1912) und Sicklerteich
(1988) kommen[3].
Insgesamt scheint es so weit plausibler, die 1265 mit dem nahen
Weitershain erwähnte villa Sickeles mit diesem Sickels zu
verbinden statt mit dem entfernten Sieglos. Zur Veranschaulichung von Nähe
und Lage von Sickels und Weitershain sei hier eine Karte ATKIS 1:50.000
eingefügt, die mit dem LAGIS-Artikel verbunden ist: |
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17 Reimer, s. v. „Sieglos“, Ortslexikon, S. 443, Sp. A, Z. 28 f. |
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18
Zitate aus: Historisches Ortslexikon, s. v. „Sickels (Landkreis Gießen)“,
Siedlung: Lage der Siedlung. |
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Insgesamt handelt es sich also 1265 nicht um die Ersterwähnung unseres osthessischen Dorfes, sondern um diejenige der westhessischen Wüstung ähnlichen Namens. Folglich müssen wir nun nach dem chronologisch nächsten Beleg von Sieglos suchen. Dieser folgte erst stolze 120 Jahre später, wobei jetzt – ungleich glaubhafter – tatsächlich die zu erwartenden regionalen Machtfaktoren als Akteure auftraten, nämlich die Abtei Hersfeld und die Adligen von Buchenau [20]. Die auf Pergament ausgefertigte Urkunde stammt vom 21. Oktober 1385 und ist noch inklusive Besiegelung im Original erhalten, wobei aber das ehemals anhängende Siegel abging. Eine Abbildung gibt gleich auch einen visuellen Eindruck der Urkunde, die freilich im Bild rechts leicht abgeschnitten ist. Damals erklärte Wetzel von Buchenau, dass er zur Beilegung der Streitigkeiten zwischen den von Buchenau einerseits sowie dem Propst des hersfeldischen Tochterklosters Petersberg und dem Pfarrer der St. Marianskirche auf dem Petersberg andererseits einem jeglichen Pfarrer zu St. Marian zum Seelenheil seines Vaters Hermann von Buchenau (Buchenowe) und seiner Mutter Agnes verschiedene Einkünfte übertragen habe, nämlich von 1 Viertel Korn und 1 Viertel Hafer zu Sieglos (Sigliis), 2 Viertel Korn und 4 Metzen Hafer zu Fischbach (in der Fißpach), 8 Leimes Hafer zu Nieder-Rotensee, 2 Viertel Korn zu Ober-Rotensee (Rotensehee), 2 Viertel Korn und 2 Viertel Hafer zu Eitra (Eyter), 22 Leimes halb Korn und halb Hafer zu Wippershain (Wypershayn) sowie 8 |
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19 Historisches Ortslexikon, s. v. „Sickels (Landkreis Gießen)“, Detailkarte ATKIS 1:50.000, Karte zur Verfügung |
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gestellt vom Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG). |
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20 Staatsarchiv Marburg, Urkunden Hersfeld, Kloster Petersberg 1385 Oktober 21. Zusammenfassung der |
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Urkunde: Hauneck, Chronik, S. 45 f.; Zitate: S. 46, Sp. A, Z. 4 u. 6-11. |
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Leimes
halb Korn und halb Hafer zu Kathus (zum
Kathuß). Die genannten Dörfer und Wüstungen –
also Sieglos und einige Nachbarorte – gehörten sämtlich zur St.
Marianskirche auf dem Petersberg. Ferner hätten die von Buchenau
keinerlei Rechte in den (heute wüsten) Dörfern Bettenrode und
Wetzelsrode; auch in der Solz dürften sie nur mit Einwilligung des
Propstes vom Petersberg fischen. Schließlich verpflichtete sich der
Aussteller eidlich, dass die vorgeschriebene Einigung von ihm und seinen
Erben genau eingehalten werden sollte. |
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Allerdings
wurde das Schriftstück in der „Chronik der sieben Dörfer“ nur als
Erstbeleg des kaum 1 km südlich von Sieglos gelegenen Nachbardorfes Eitra
eingeordnet, obwohl dort neben anderen buchenauischen Siedlungen der
Gegend auch schon unser Sieglos Erwähnung findet – und das immerhin
ebenfalls zum ersten Mal. Stattdessen identifizierte man das in der
Urkunde aufgeführte Sigliis fälschlich mit einem ominösen
Siglis statt dem nahe liegenden Sieglos. Immerhin würde dieses sonst als
einziger der Orte im Gericht Schildschlag fehlen, was schon sehr
verwunderlich wäre. So kann man also bei der Urkunde inhaltlich in Bezug
auf Sieglos festhalten, dass es wie einige Nachbarorte einerseits zur St. Marianskirche auf dem
Petersberg gehörte und andererseits Wetzel von Buchenau von dort
Getreideeinkünfte erhielt, die er nun zur Streitschlichtung dem
Petersberger Pfarrer übertrug. Hinsichtlich unserer burgenspezifischen
Leitfrage ist zu konstatieren, dass ein buchenauisches Gut vor Ort zwar
nicht explizit genannt wird, die aufgeführten Leistungen es aber
voraussetzen. |
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21 Abbildung des linken Teils der Originalurkunde aus: Hauneck, Chronik, S. 46, Sp. A. |
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Genaueres
dazu erhellt dafür schon ein kaum späteres Dokument vom gleichen
Aussteller, das nach nur fünf Jahren 1390 die zweitälteste Erwähnung
von Sieglos darstellt, auch wenn sie in der „Chronik der sieben Dörfer“
als Ersterwähnung präsentiert wird [22].
Die Urkunde ist nur als papierene Abschrift vom Ende des 16. Jahrhunderts
erhalten und befindet sich in einem Papierheft zusammen mit Urkunden von
1455, 1470 und 1473 über die Lösung der buchenauischen Pfandsachen im
Gericht Schildschlag. Als Abbildung sehen wir gleich die erste Seite
dieser frühneuzeitlichen Urkundenkopie. Das Originaldokument wiederum
wurde noch vom Aussteller gesiegelt. Am damaligen 8. August 1390
beurkundete Wetzel von Buchenau mit seiner Ehefrau Gutte, dass sie Wetzels
Bruder Eberhard, zur Zeit Pfründner (phrunde
bruder) auf St. Johannesberg zu Hersfeld – also im zweiten abteinahen
Nebenkloster –, zwei Gulden Geldes auf ihrem Gut zu Sieglos (zu
dem Sigkeloß), das zur Zeit Lotz Eckel bebaute, angewiesen hatten, welche die
Aussteller selbst erheben sollten. Nach Eberhards Tod sollten die zwei
Gulden Geldes jährlich auf den St. Johannesberg zum Seelgerät für ihre
Eltern und alle gläubigen Seelen fallen. Falls der jeweilige Hofmann die
Gült nicht entrichtete, sollten die Herren vom Johannesberg diese auf dem
Gut pfänden und das Pfand dafür verkaufen ohne Einrede und Widerstand
der von Buchenau. Wiederkauf der Gült von zwei Gulden sollte jährlich für
20 Gulden gestattet sein. Diese 20 Gulden sollte der Konvent vom
Johannesberg in einer Gült von zwei Gulden wieder anlegen, damit das
Seelgerät bestehen bliebe. |
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22 Staatsarchiv Marburg, Urkunden Stift Hersfeld 1390 August 8. Zusammenfassung der Urkunde: Hauneck, |
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Chronik, S. 49; Zitate: Sp. A, Z. 4-6. |
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Immerhin
tritt uns hier also schon ein buchenauisches Gut in Sieglos entgegen, das
damals vom – überhaupt ältesten fassbaren – Ortsbewohner Lotz Eckel
bebaut wurde. Über die genauere Beschaffenheit oder Lage dieses
agrarischen, nicht zwangsläufig befestigten Gutes erfahren wir zwar
nichts, doch konnte es sich offenbar über längere Zeit halten. Hinsichtlich des Neidkopfes ist zumindest plausibel, dass die Buchenauer ihre gerichtliche und besitzrechtliche Position vor Ort durch die Anlage eines festen Hauses unterstrichen. Doch erlangte das relativ kleine Dorf nie die Bedeutung von Wippershain als größtem Haupt- und Kirchenort des Schildschlags und blieb mit 10 Mann vor dem Dreißigjährigen Krieg (1618-1648) sowie – nach folgender Erholung von den Kriegsverlusten – mit wieder 9 Haushaltungen 1747 auf niedrigem Niveau konstant [24]. Nichtsdestotrotz erstreckte sich die buchenauische Macht immerhin allein schon zeitlich über mehr als 400 Jahre, denn perspektivisch überlebte das Gericht Schildschlag auch, als die alte Abtei Hersfeld 1648 aufgelöst und als weltliches Fürstentum der Landgrafschaft Hessen-Kassel angegliedert wurde. Damals kam auch der Schildschlag als Teil des Fürstentums an Kassel, worauf er freilich unter landgräflich-hessischer Oberhoheit ein Lehen der Buchenauer blieb und so eine Sonderstellung erhielt. Zwar mussten die Buchenauer 1648 die Landgrafen als neue Landesherren anerkennen, doch kam es zu langjährigen Prozessen. Der Streit wurde 1670 durch einen Vergleich beigelegt, in dem die Landgrafen den Buchenauern ihre alten Rechte auf das Gericht Schildschlag und ihre unbeschränkte Gerichtsbarkeit dortselbst bestätigten. Schließlich wurden aber |
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23 Abbildung der ersten Seite der Papierabschrift aus: Hauneck, Chronik, S. 49, Sp. A. |
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24 Zahlen: Reimer, s. v. „Sieglos“, Ortslexikon, S. 443 (nach KLB, Msc. Hass. fol. 126 und Dorfbuch). |
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die Geldnöte des weitverzweigten und zerstrittenen Geschlechts so groß, dass man neben vielen anderen Besitzungen und Rechten auch das Gericht Schildschlag mit allen Gerechtigkeiten schrittweise 1720-1722 an Hessen-Kassel verkaufen musste, als es längst anteilsmäßig unter verschiedenen Familienangehörigen aufgesplittert war. Doch brachte just die neue Epoche im hessischen „Lager-, Stück- und Steuer-Buch der Dorfschaft Sieglos Gerichts Schildschlag“ von 1772 [25] den deutlichsten Hinweis auf das „Junkerhaus“. Dort erwähnte man nämlich unter den nun 11 Dorfhäusern [26] neben den 10 herrschaftlich kontributablen auch noch ein adliges freies Haus der von Buchenau mit Besitzungen, das damals schon länger bestand: |
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§ 3 Herrschaftliche
und adelige freie Güter |
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Befinden
sich keine Herrschaftlichen Güter allhier, aber ein Buchenauisches Haus
und Garten nebst einer Wiese und etwas Rottland, so sie, bevor das Gericht
Schildschlag 1722 an die Gnädigste Herrschaft verkauft worden, nutzbar
gemacht und so wie noch jetzt frei besitzen und davon bloß Rittersteuern
entrichten 27. |
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Bei der genannten „Gnädigsten Herrschaft“ handelte es sich eben bereits um die Landgrafschaft, die das übernommene Gerichtsgebilde bis dahin strukturell konservierte. Allerdings wurde der Schildschlag wenig später 1778 doch dem hessischen Amt Hauneck angegliedert und überlebte schließlich wie dieses die Kreisreform 1821 nicht, worauf der alte Gerichts- und Höhenname außer Gebrauch kam. Immerhin zeigt die Quelle von 1772 aber, dass die 1815/16 ausgestorbenen Buchenauer ihr freies Gut auch nach Verlust des Gerichts behielten. Zudem lassen sich so Vergangenheit und Gegenwart historisch pointieren: Als Sieglos nämlich noch ein buchenauisches Lehensdorf im Gericht Schildschlag war, besaßen die Buchenauer Grundherren dort tatsächlich neben Gerichtskompetenzen, Grundbesitz und der als Lehen erhaltenen Mühle auch ein festes Haus, das aber heute nicht mehr vorhanden ist [28]. Naheliegenderweise stammt von dort auch der erhaltene Neidkopf, was sich freilich nicht beweisen lässt. Zumindest aber platzierten die Buchenauer an ihrem Stammsitz ebenfalls mehrere Steinfiguren, wenn auch erst aus der Renaissancezeit [29]. Diese offensichtliche Vorliebe für solche auch sonst in der Region verbreiteten Neidköpfe drückt sich in zwei Löwenköpfen sowie zwei Männerköpfen aus, die sich nicht zufällig als Respekt einflößende Begrüßung links und rechts an der Toreinfahrt zur Oberen Burg – der alten Vorburg – und am Renaissance-Portal des Spiegel-Schlosses – einem Teil der alten Stammburg – befinden. Um aber schließlich zum Ausgangspunkt unserer Überlegungen zurückzukehren, so ist im Hinblick auf Sieglos unter Berücksichtigung der zusammengetragenen, wenn auch lückenhaften Belege durchaus plausibel, dass wir mit dem dortigen Neidkopf tatsächlich ein Relikt eines kleinen burgartigen Gebäudes vor uns haben, welches mit dem wenigstens im 18. Jahrhundert dokumentierten festen, zumindest freien Haus vor Ort zu verbinden ist. Das Freigut lässt sich noch 1772 eindeutig den Herren von Buchenau zuordnen, die schon seit den Zeiten der nun gegenüber 1265 vorzuziehenden Ersterwähnungen 1385 und 1390 in Sieglos die gerichtlich wie besitzrechtlich dominante Kraft darstellten. Dabei ist 1390 bereits von einem bäuerlichen Gut der Adelsfamilie die Rede, während 1385 nur indirekt buchenauische Abgaben erscheinen. Hier anknüpfend legte das Geschlecht möglicherweise schon im Mittelalter, |
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| 25 Gesamttext abgedruckt in: Hauneck, Chronik, S. 117-122. | |
| 26 Gesamtzahl der Häuser unter Buchenauer Einschluss in § 36 (vgl. § 18): Hauneck, Chronik, S. 122 (S. 120). | |
| 27 Zit. n.: Hauneck, Chronik, S. 117, Sp. B, Z. 6-12. | |
| 28 Hauneck, Chronik, S. 80. | |
| 29 Näheres: Mitze, Steinköpfe, S. 26 f. (Abbildung eines Löwenkopfes: S. 25 und beider Türwächter S. 27). | |
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zumindest aber in der Frühen Neuzeit einen festen Bau zur besseren herrschaftlichen Durchdringung ihres Gerichts Schildschlag an, das die Buchenauer zunächst von Hersfeld und später von Hessen-Kassel zu Lehen erhielten und zwischenzeitlich faktisch entfremdeten. |
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| Literatur: | |
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Gemeindevorstand der Gemeinde Hauneck
(Herausgeber): Hauneck – Chronik der sieben Dörfer; Redaktion und
Gestaltung: Gemeindeverwaltung Hauneck; Projektleitung, Text und
Bildauswahl: Georg Gerbig und Heike Höcker; Hauneck 1985. Kemp,
Ellen: Kulturdenkmäler in Hessen. Landkreis Hersfeld-Rotenburg I: Alheim
bis Kirchheim; Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland; Braunschweig
1997. |
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