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Der Neidkopf von Sieglos – Relikt einer verschwundenen Burg?
Zugleich ein Beitrag zur Ersterwähnung des Dorfes
von Dr. Stefan Alles (aktualisiert im November 2011)

Das osthessische Dorf Sieglos liegt mit seinen heute rund 300 Einwohnern 6 km südsüdöstlich von Bad Hersfeld am östlichen Hang des unteren Haunetals [1]. Dort wuchs es beiderseits einer überregionalen Straße vom Hersfeldischen ins Fuldische, die eine kleine zum Tal hin verlaufende Bodenschwelle anschneidet. Die an ihr orientierte Reihung der Häuser wurde auf der einen Seite durch die im Südwesten leicht unterhalb gelegene, inzwischen aber abgerissene Dorfmühle am Mühlgraben aufgebrochen. Vor allem aber entstand auf der anderen Seite im Nordosten eine größere Ausbuchtung der Bebauung an der Ausmündung eines begrünten Hohlgrabens. Jener wurde durch den östlich am Waldrand entspringenden Bach Finstersee hervorgerufen, der das Dorf durchfließt und später in die Haune mündet. An seinen Ufern ballt sich der älteste Teil der Siedlung („In der Hefe“). Dessen Alter verdeutlicht die Zentrierung der denkmalgeschützten Fachwerkhäuser aus dem späten 17. bis späten 19. Jahrhundert:

1  Einleitend zum Ort: Hauneck, Chronik, S. 79-82 u. Reimer, s. v. „Sieglos“, Ortslexikon, S. 443.

„In der Hefe“ ist nun am Wohnhaus Pfaff (Zur Finstersee 7) vorderseitig ein rechteckiger Stein eingebaut, der links der Mitte laut Walter Mitze ein bemerkenswertes Exemplar eines mutmaßlichen Neidkopfes aufweist J [3]. Bei solchen mittelalterlichen Symbolfiguren handelt es sich um im Mauerwerk von Burgen, Kirchen und manchmal wie hier Wohnhäusern angebrachte Darstellungen menschlicher bis tierischer Gesichter in oft grotesker Verzerrung oder als tierähnliche Fabelwesen. Sie sollten mithilfe ihrer bewusst vieldeutigen Gebärden nach heidnisch-germanischer und noch frühchristlicher Tradition das von Naturgewalten, Geistern oder Menschen ausgehende Böse und Dämonische abwenden oder abschrecken. In Sieglos sieht man ein deutlich hervorstehendes menschliches Kopfprofil mit leichten Beschädigungen an Nase und Mund. Wie bei anderen Neidköpfen ist auch hier der Mund geöffnet, so dass es sich möglicherweise um einen „Rufer“ (Geöffneter Mund für Botschaft, Besitzanspruch oder Schmähruf an Widersacher) oder gar einen „Breilecker“ (Herausgestreckte Zunge gegen Angreifer) handelte. Zur chronologischen Einordnung des Stückes findet man bei W. Mitze abgesehen vom Mittelalter leider keine näheren Angaben, wobei dies unser Exemplar im Gegensatz zu anderen von ihm beschriebenen Neidköpfen der Region auch nicht so einfach zulässt. Nun sehen wir eine farbige Frontalaufnahme des gesamten Steins

2   Plan: Kemp, Kulturdenkmäler Hersfeld-Rotenburg I, S. 293 (hier ergänzt). Einzelanalyse: S. 293-295.

3   Dazu: Mitze, Steinköpfe, S. 27 (Zitat: Sp. A, Z. 24 f.). Allgemeine Einordnung: S. 25.

mit dem Kopf halb links sowie eine schwarz-weiße Detailaufnahme des Kopfes leicht im Profil:

Allerdings sind derartige Köpfe an Wohnhäusern sehr selten, so dass auch in Sieglos eine andere Herkunft anzunehmen ist. Während vor Ort nachweislich zu keiner Zeit eine Kirche vorhanden war, gibt es einige Anzeichen für einen burgartigen Bau: Nach Auskunft des Hausbesitzers fand man den Stein bei der Errichtung des Gebäudes (um 1820/26) mit dem Gesicht nach unten im Erdreich. So muss er von einem anderen Bau stammen, der einst an dieser oder einer nicht zu weit entfernten Stelle stand. Interessante Anhaltspunkte liefert ein Siegloser Flurnamenverzeichnis des Lehrers August Richter aus den 1930er Jahren, das W. Mitze 1978 inhaltlich aufgriff. Demnach heißt ein gegenüberliegendes Gebäude noch mündlich „Junkerhaus“ (Neues Haus Manns, Zur Finstersee 6), in dessen Nähe sich zudem Gelände- oder Gemarkungsbezeichnungen wie „Junkerberg“ (auch amtlich), „Junkersgraben“ und „Junkerhecke“ (nur mündlich) befinden [6]. Der „Junkerberg“ steigt in nordöstlicher Richtung an und gibt auch der nördlichen Parallelstraße der Siedlungsballung seinen Namen (Am Junkernberg). Die Lage der „Junkerhecke“ nahe südöstlich des „Junkerhauses“ ergibt sich aus der Notiz A. Richters zum aus schräg südwestlicher Richtung kommenden „Querchen Weg“: Der Weg, der an der Junkerhecke vorbeiführt, wird „Quercher Weg“ genannt [7]. Zum „Junkerhaus“ selbst brachte A. Richter eine Bemerkung unter dem uns schon bekannten mündlichen Namen „Hefe“ für den dortigen Dorfpart: Der Ortsteil, wo das Junkerhaus steht, (Sackgasse) wird „In der Hefe“ genannt. Ob „Hefe“ aus Höfen entstanden ist, klingt unwahrscheinlich [8]. Der reale Hintergrund jener junkerbezogenen Flurnamen könnte laut W. Mitze ein mittelalterlicher Herrensitz, eine burgähnliche Hofanlage oder ein Freihof in diesem Bereich sein, der sich im Grenzraum zwischen der Reichsabtei Hersfeld und dem Besitz der Herren von Buchenau (Stammsitz 5 km südsüdöstlich im Fuldischen) nicht halten konnte und verlassen oder zerstört wurde. Das verwendbare Baumaterial wäre dann wie üblich abgetragen und erneut benutzt worden, so dass auch der Steinkopf einen neuen Standort gefunden haben und schließlich verloren gegangen sein könnte. Die heutigen Gebäude an der mundartlich

Private Frontalaufnahme des gesamten eingebauten Steins inklusive Neidkopf in Farbe.

Schwarz-weiße Detailaufnahme in leichtem Profil: Mitze, Steinköpfe, S. 26, Sp. B. Darunter befindet sich

    als Bildunterschrift die von uns als Überschrift des Aufsatzes gewählte Fragestellung.
Formen nach: Mitze, Steinköpfe, S. 27, Sp. A, Z. 47 u. 49 f. u. Richter, Flurnamenverzeichnis, Bl. 1 a, Nr. 5,
    Sp. D u. Nr. 15 f., Sp. G (Letzterer ohne „Junkersgraben“). 
Richter, Flurnamenverzeichnis, Bl. 1 b, Zu Nr. 15, Sp. G.
Richter, Flurnamenverzeichnis, Bl. 1 b, Zu Nr. 16, Sp. G.

für das „Junkerhaus“ in Anspruch genommenen Stelle scheiden aber aus. Vom erhaltenen Baubestand her ist in der Nähe nur ein unterhalb anschließendes Haus zu erwähnen, das sich als Stammgebäude des besagten Hofes erweist (Zur Finstersee 4, Haus Schuhmann = Altes Haus Manns). Dort erhebt sich ein im 19. Jahrhundert erbauter zweigeschossiger, nun verkleideter Fachwerkbau über einem Sockel mit der Jahreszahl 1693, der den ältesten direkten Baubeleg in Sieglos darstellt (Zweitverwertung?) [9]. Allerdings ist eine Verbindung mit dem „Junkerhaus“ zweifelhaft, da man hier den Neidkopf nicht zwangsläufig hätte ausbauen müssen. Insgesamt gibt es so weder äußerlich sichtbare Anzeichen noch eindeutige schriftliche Zeugnisse für einen zerstörten „Junkerhof“ als möglichen Ursprung des Steinkopfes.

Doch lassen sich schon früh Güterbesitz und Gerichtskompetenzen der von Buchenau vor Ort nachweisen, so dass diese durchaus selbst als naheliegendste Erbauer eines festen Hauses in Frage kommen. Es könnte zur besseren herrschaftlichen Durchdringung ihres Gerichts Schildschlag gedient haben, das im 13. Jahrhundert als einer von 12 neuen Verwaltungsbezirken der Reichsabtei Hersfeld entstand und den Buchenauern vom Abt als Lehen übertragen wurde [10]. Sein Name stammt von dem bewaldeten Höhenzug „Schildesloh“ beziehungsweise „Schildwald“ zwischen den Bächen Solz, Haune, Eitra und Fischbach [11]. Die Entwicklung der Namensform lief dann beim Gericht von Schyldislo (1312) über Schildeslo (1436) nach Schildslag (1494)[4]. Nachdem die Hersfelder Umkreisgegend 1003 als Wildbannbezirk Eherinevirst an die Reichsabtei gekommen war, hatte der alte Schildschlag bis zur Bildung der hersfeldischen Gerichte zum Hochgerichtsbezirk Johannesberg gehört, worauf eine Einverleibung in die dortige Propstei Johannesberg aber am Widerstand der Buchenauer scheiterte. Zur Kompensation ihres Machtverlusts im Gericht Johannesberg wollten sie wenigstens die Höhe Schildschlag, die an ihr fuldisches Stammgebiet (Gericht Buchenau) anschloss, von einer geographischen in eine politische Einheit umformen. Dies scheiterte aber daran, dass sie nur den südlichen Teil als hersfeldisches Lehen erhielten (neues Gericht Schildschlag), während der nördliche zum Gericht Petersberg wurde. Die weiter bestehenden buchenauischen Rechtsansprüche in den Gerichten Johannesberg und Petersberg, aber auch die Abgrenzung der hersfeldischen Gerichte Johannesberg, Petersberg und vor allem Landeck zum Gericht Schildschlag, sorgten bis zu Schlichtungen und Festlegungen 1531, 1597 und 1673 für häufige Konflikte. So wurden schon 1312 anlässlich eines Streites zwischen dem Propst vom Petersberg und den Herren von Buchenau Letztere erstmals als Hersfelder Lehensträger des Gerichts Schildschlag erwähnt. Geographisch erstreckte es sich relativ kleinräumig östlich der Haune sowie nördlich der Eitra und des Fischbachs. Es beinhaltete im Kern die vier Dörfer Wippershain (mit Kirche), Sieglos, Eitra und Fischbach (nördliche Hälfte), aber auch die Betzenmühle und Steinmühle nahe Fischbach sowie die Eitramühle bei Bodes. So saßen die Herren von Buchenau nun über 400 Jahre über ihre dortigen Untertanen zu Gericht, die ihnen zins-, dienst- und lehenspflichtig waren. Zeitweilige Veräußerungen von Teilen des Gerichts aus Geldnot mit Billigung der Hersfelder Äbte an das Nebenkloster Johannesberg und den hessischen Landgrafen zwischen 1436 und 1499 konnten bis 1500 wieder eingelöst oder zurückgekauft werden. Während die peinliche Gerichtsbarkeit der Buchenauer durch den Hersfelder Lehensherrn 1539 und 1559 eingeschränkt wurde, blieb die niedere uneingeschränkt. Die Lage des Grenzgerichts verdeutlicht ein späterer Ausschnitt aus der genordeten Schleensteinschen Karte Hessen-Kassels von etwa 1715 (hier Blatt 16 zum

9  Genauere Beschreibung mit Bild des Hauses: Kemp, Kulturdenkmäler Hersfeld-Rotenburg I, S. 295.

10  Über das Gericht: Hauneck, Chronik, S. 17, 25-29 u. 41 u. Reimer, s. v. „Schildschlag“, Ortslexikon, S. 425.

11  Begriffe für den Höhenzug: Hauneck, Chronik, S. 25, Sp. B, Z. 2 f.

12  Namensformen des Gerichts: Reimer, s. v. „Schildschlag“, Ortslexikon, S. 425, Sp. A, Z. 8 u. 11.

Trotz aller dominierenden Lokaleinflüsse wird jedoch in der älteren Literatur eine Ersterwähnung von Sieglos angegeben, die weder die Abtei Hersfeld noch die Herren von Buchenau betrifft, sondern nach dieser Lesart ein Schlaglicht auf den weitgefächerten Streubesitz des nordwesthessischen Klosters Haina (12,5 km ostsüdöstlich von Frankenberg) wirft [14]. Demnach schenkten am 16. Dezember 1265 in einer durch Moder beschädigten und aufgezogenen Pergamenturkunde [15] mit fehlendem Siegel der Ritter Heiderich von Dalheim (Thalheim) und seine Ehefrau Kunigunde dem Kloster Haina ihrer Sünden halber die Hälfte ihrer Güter in Weitershain (Widradeshagen) – 8,5 km nördlicher Stadtteil von Grünberg – mit einem jährlichen Ertrag von 9 Schilling weniger 4 Pfennige, sowie die Hälfte ihrer Güter im Dorf Sieglos (in villa Sickeles), die 8 Schilling Pfennige, 1 Malter Hafer, 4 Gänse und 4 Hühner brachten. Besitzrechtlich befanden sich also 1265 in Sickeles, das schon als Dorf bezeichnet wurde, mehrere Güter des Ritters Heiderich von Dalheim und seiner Ehefrau, von

13  Kartenausschnitt aus: Hauneck, Chronik, S. 36.

14  Kloster Haina, Regesten und Urkunden, Band 1, Nr. 454, S. 241 f.; Zitate: S. 241, Z. 48 u. 50 u. S. 242, Z. 2, in  

        villa: Historisches Ortslexikon, s. v. „Sickels (Landkreis Gießen)“, Siedlung: Historische Namensformen.

15    Textergänzung (Ausstellerzeile): Inventar R 84, Nr. 750 u. Staatsarchiv Darmstadt, Hs. 169 (Wenck), Bl. 18.

denen gegen Jahresende die Hälfte an das Kloster Haina ging. Die Identifizierung des besagten Dorfes mit dem osthessischen Sieglos findet sich schon bei Heinrich Reimer in dessen „Historischem Ortslexikon für Kurhessen“ von 1926 und wurde auch von Eckhart G. Franz im Regestenwerk zum Kloster Haina von 1962 übernommen. Allerdings verwundert es schon etwas, dass das erwähnte Ritterehepaar, welches als Niederadel sicher nicht über allzu umfangreichen Besitz verfügte, in diesem Fall Güter in zwei 57 km voneinander entfernten Dörfern an Haina übertragen hätte. Zudem gebot das Kloster zwar in der ihm ungleich näheren Region um Weitershain über weiteren Streubesitz, nicht aber in derjenigen von Sieglos. Demnach muss die betreffende Deutung des Ortsnamens als Sieglos angezweifelt werden.

Einen Vorstoß in diese Richtung entdeckt man schon im lokalgeschichtlichen Werk „Hauneck – Chronik der sieben Dörfer“, das vom Gemeindevorstand derjenigen Großgemeinde herausgegeben wurde, in der Sieglos am 31. Dezember 1971 aufging. Dort begründet sich das Misstrauen aber noch auf eine falsche Lesung der diesbezüglichen Angabe von H. Reimer[16]. Denn hier ordnete man nun diese Ersterwähnung auf angeblicher Basis des alten Ortslexikons einer Urkunde des Gerichts Hersfeld zu und stufte sie als ungewiss ein. Freilich bezog man dabei die korrekte Angabe von H. Reimer zu Haina fälschlich auf dessen vorherige Zuordnung des Dorfes zum aktuellen Amtsgericht Hersfeld um 1900: Sieglos AG Hersfeld. Sickeles 1265 (UA Haina), […] [17]. Dass es aber keine Urkunde von 1265 über Sieglos im Gericht Hersfeld gibt, versteht sich von selbst, hatte aber auch niemand behauptet.

Einen weiterführenden Ansatz zur korrekten Einordnung des Dorfes Sickeles bietet dagegen neuerdings das „Historische Ortslexikon des Landes Hessen“ im Internetangebot „Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen“ (LAGIS): Demnach findet man tatsächlich nur 6,5 km nordwestlich des Dorfes Weitershain am nordöstlichen Ende der Gemarkung von Londorf (Gemeinde Rabenau) eine Wüstung Sickels (4,5 km nordöstlich von Allendorf/Lumda). Ihre genaue Lage in einem heutigen größeren Waldgebiet wird durch die Flurnamen Am Secknes und Sicklergehe(e)ge angezeigt, wozu etwa noch ein Sickler Weg (1912) und Sicklerteich (1988) kommen[3]. Insgesamt scheint es so weit plausibler, die 1265 mit dem nahen Weitershain erwähnte villa Sickeles mit diesem Sickels zu verbinden statt mit dem entfernten Sieglos. Zur Veranschaulichung von Nähe und Lage von Sickels und Weitershain sei hier eine Karte ATKIS 1:50.000 eingefügt, die mit dem LAGIS-Artikel verbunden ist:

16  Hauneck, Chronik, S. 49.

17  Reimer, s. v. „Sieglos“, Ortslexikon, S. 443, Sp. A, Z. 28 f.

18  Zitate aus: Historisches Ortslexikon, s. v. „Sickels (Landkreis Gießen)“, Siedlung: Lage der Siedlung.

Insgesamt handelt es sich also 1265 nicht um die Ersterwähnung unseres osthessischen Dorfes, sondern um diejenige der westhessischen Wüstung ähnlichen Namens. Folglich müssen wir nun nach dem chronologisch nächsten Beleg von Sieglos suchen. Dieser folgte erst stolze 120 Jahre später, wobei jetzt – ungleich glaubhafter – tatsächlich die zu erwartenden regionalen Machtfaktoren als Akteure auftraten, nämlich die Abtei Hersfeld und die Adligen von Buchenau [20]. Die auf Pergament ausgefertigte Urkunde stammt vom 21. Oktober 1385 und ist noch inklusive Besiegelung im Original erhalten, wobei aber das ehemals anhängende Siegel abging. Eine Abbildung gibt gleich auch einen visuellen Eindruck der Urkunde, die freilich im Bild rechts leicht abgeschnitten ist. Damals erklärte Wetzel von Buchenau, dass er zur Beilegung der Streitigkeiten zwischen den von Buchenau einerseits sowie dem Propst des hersfeldischen Tochterklosters Petersberg und dem Pfarrer der St. Marianskirche auf dem Petersberg andererseits einem jeglichen Pfarrer zu St. Marian zum Seelenheil seines Vaters Hermann von Buchenau (Buchenowe) und seiner Mutter Agnes verschiedene Einkünfte übertragen habe, nämlich von 1 Viertel Korn und 1 Viertel Hafer zu Sieglos (Sigliis), 2 Viertel Korn und 4 Metzen Hafer zu Fischbach (in der Fißpach), 8 Leimes Hafer zu Nieder-Rotensee, 2 Viertel Korn zu Ober-Rotensee (Rotensehee), 2 Viertel Korn und 2 Viertel Hafer zu Eitra (Eyter), 22 Leimes halb Korn und halb Hafer zu Wippershain (Wypershayn) sowie 8

19  Historisches Ortslexikon, s. v. „Sickels (Landkreis Gießen)“, Detailkarte ATKIS 1:50.000, Karte zur Verfügung  

      gestellt vom Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG).

20  Staatsarchiv Marburg, Urkunden Hersfeld, Kloster Petersberg 1385 Oktober 21. Zusammenfassung der 

      Urkunde: Hauneck, Chronik, S. 45 f.; Zitate: S. 46, Sp. A, Z. 4 u. 6-11.

Leimes halb Korn und halb Hafer zu Kathus (zum Kathuß). Die genannten Dörfer und Wüstungen – also Sieglos und einige Nachbarorte – gehörten sämtlich zur St. Marianskirche auf dem Petersberg. Ferner hätten die von Buchenau keinerlei Rechte in den (heute wüsten) Dörfern Bettenrode und Wetzelsrode; auch in der Solz dürften sie nur mit Einwilligung des Propstes vom Petersberg fischen. Schließlich verpflichtete sich der Aussteller eidlich, dass die vorgeschriebene Einigung von ihm und seinen Erben genau eingehalten werden sollte.

Allerdings wurde das Schriftstück in der „Chronik der sieben Dörfer“ nur als Erstbeleg des kaum 1 km südlich von Sieglos gelegenen Nachbardorfes Eitra eingeordnet, obwohl dort neben anderen buchenauischen Siedlungen der Gegend auch schon unser Sieglos Erwähnung findet – und das immerhin ebenfalls zum ersten Mal. Stattdessen identifizierte man das in der Urkunde aufgeführte Sigliis fälschlich mit einem ominösen Siglis statt dem nahe liegenden Sieglos. Immerhin würde dieses sonst als einziger der Orte im Gericht Schildschlag fehlen, was schon sehr verwunderlich wäre. So kann man also bei der Urkunde inhaltlich in Bezug auf Sieglos festhalten, dass es wie einige Nachbarorte einerseits zur St. Marianskirche auf dem Petersberg gehörte und andererseits Wetzel von Buchenau von dort Getreideeinkünfte erhielt, die er nun zur Streitschlichtung dem Petersberger Pfarrer übertrug. Hinsichtlich unserer burgenspezifischen Leitfrage ist zu konstatieren, dass ein buchenauisches Gut vor Ort zwar nicht explizit genannt wird, die aufgeführten Leistungen es aber voraussetzen.

21  Abbildung des linken Teils der Originalurkunde aus: Hauneck, Chronik, S. 46, Sp. A.

Genaueres dazu erhellt dafür schon ein kaum späteres Dokument vom gleichen Aussteller, das nach nur fünf Jahren 1390 die zweitälteste Erwähnung von Sieglos darstellt, auch wenn sie in der „Chronik der sieben Dörfer“ als Ersterwähnung präsentiert wird [22]. Die Urkunde ist nur als papierene Abschrift vom Ende des 16. Jahrhunderts erhalten und befindet sich in einem Papierheft zusammen mit Urkunden von 1455, 1470 und 1473 über die Lösung der buchenauischen Pfandsachen im Gericht Schildschlag. Als Abbildung sehen wir gleich die erste Seite dieser frühneuzeitlichen Urkundenkopie. Das Originaldokument wiederum wurde noch vom Aussteller gesiegelt. Am damaligen 8. August 1390 beurkundete Wetzel von Buchenau mit seiner Ehefrau Gutte, dass sie Wetzels Bruder Eberhard, zur Zeit Pfründner (phrunde bruder) auf St. Johannesberg zu Hersfeld – also im zweiten abteinahen Nebenkloster –, zwei Gulden Geldes auf ihrem Gut zu Sieglos (zu dem Sigkeloß), das zur Zeit Lotz Eckel bebaute, angewiesen hatten, welche die Aussteller selbst erheben sollten. Nach Eberhards Tod sollten die zwei Gulden Geldes jährlich auf den St. Johannesberg zum Seelgerät für ihre Eltern und alle gläubigen Seelen fallen. Falls der jeweilige Hofmann die Gült nicht entrichtete, sollten die Herren vom Johannesberg diese auf dem Gut pfänden und das Pfand dafür verkaufen ohne Einrede und Widerstand der von Buchenau. Wiederkauf der Gült von zwei Gulden sollte jährlich für 20 Gulden gestattet sein. Diese 20 Gulden sollte der Konvent vom Johannesberg in einer Gült von zwei Gulden wieder anlegen, damit das Seelgerät bestehen bliebe.

22  Staatsarchiv Marburg, Urkunden Stift Hersfeld 1390 August 8. Zusammenfassung der Urkunde: Hauneck, 

       Chronik, S. 49; Zitate: Sp. A, Z. 4-6.  

Immerhin tritt uns hier also schon ein buchenauisches Gut in Sieglos entgegen, das damals vom – überhaupt ältesten fassbaren – Ortsbewohner Lotz Eckel bebaut wurde. Über die genauere Beschaffenheit oder Lage dieses agrarischen, nicht zwangsläufig befestigten Gutes erfahren wir zwar nichts, doch konnte es sich offenbar über längere Zeit halten.

Hinsichtlich des Neidkopfes ist zumindest plausibel, dass die Buchenauer ihre gerichtliche und besitzrechtliche Position vor Ort durch die Anlage eines festen Hauses unterstrichen. Doch erlangte das relativ kleine Dorf nie die Bedeutung von Wippershain als größtem Haupt- und Kirchenort des Schildschlags und blieb mit 10 Mann vor dem Dreißigjährigen Krieg (1618-1648) sowie – nach folgender Erholung von den Kriegsverlusten – mit wieder 9 Haushaltungen 1747 auf niedrigem Niveau konstant [24]. Nichtsdestotrotz erstreckte sich die buchenauische Macht immerhin allein schon zeitlich über mehr als 400 Jahre, denn perspektivisch überlebte das Gericht Schildschlag auch, als die alte Abtei Hersfeld 1648 aufgelöst und als weltliches Fürstentum der Landgrafschaft Hessen-Kassel angegliedert wurde. Damals kam auch der Schildschlag als Teil des Fürstentums an Kassel, worauf er freilich unter landgräflich-hessischer Oberhoheit ein Lehen der Buchenauer blieb und so eine Sonderstellung erhielt. Zwar mussten die Buchenauer 1648 die Landgrafen als neue Landesherren anerkennen, doch kam es zu langjährigen Prozessen. Der Streit wurde 1670 durch einen Vergleich beigelegt, in dem die Landgrafen den Buchenauern ihre alten Rechte auf das Gericht Schildschlag und ihre unbeschränkte Gerichtsbarkeit dortselbst bestätigten. Schließlich wurden aber

23  Abbildung der ersten Seite der Papierabschrift aus: Hauneck, Chronik, S. 49, Sp. A.

24  Zahlen: Reimer, s. v. „Sieglos“, Ortslexikon, S. 443 (nach KLB, Msc. Hass. fol. 126 und Dorfbuch).

die Geldnöte des weitverzweigten und zerstrittenen Geschlechts so groß, dass man neben vielen anderen Besitzungen und Rechten auch das Gericht Schildschlag mit allen Gerechtigkeiten schrittweise 1720-1722 an Hessen-Kassel verkaufen musste, als es längst anteilsmäßig unter verschiedenen Familienangehörigen aufgesplittert war. Doch brachte just die neue Epoche im hessischen „Lager-, Stück- und Steuer-Buch der Dorfschaft Sieglos Gerichts Schildschlag“ von 1772 [25] den deutlichsten Hinweis auf das „Junkerhaus“. Dort erwähnte man nämlich unter den nun 11 Dorfhäusern [26] neben den 10 herrschaftlich kontributablen auch noch ein adliges freies Haus der von Buchenau mit Besitzungen, das damals schon länger bestand:

§ 3 Herrschaftliche und adelige freie Güter

Befinden sich keine Herrschaftlichen Güter allhier, aber ein Buchenauisches Haus und Garten nebst einer Wiese und etwas Rottland, so sie, bevor das Gericht Schildschlag 1722 an die Gnädigste Herrschaft verkauft worden, nutzbar gemacht und so wie noch jetzt frei besitzen und davon bloß Rittersteuern entrichten 27.

Bei der genannten „Gnädigsten Herrschaft“ handelte es sich eben bereits um die Landgrafschaft, die das übernommene Gerichtsgebilde bis dahin strukturell konservierte. Allerdings wurde der Schildschlag wenig später 1778 doch dem hessischen Amt Hauneck angegliedert und überlebte schließlich wie dieses die Kreisreform 1821 nicht, worauf der alte Gerichts- und Höhenname außer Gebrauch kam. Immerhin zeigt die Quelle von 1772 aber, dass die 1815/16 ausgestorbenen Buchenauer ihr freies Gut auch nach Verlust des Gerichts behielten. Zudem lassen sich so Vergangenheit und Gegenwart historisch pointieren: Als Sieglos nämlich noch ein buchenauisches Lehensdorf im Gericht Schildschlag war, besaßen die Buchenauer Grundherren dort tatsächlich neben Gerichtskompetenzen, Grundbesitz und der als Lehen erhaltenen Mühle auch ein festes Haus, das aber heute nicht mehr vorhanden ist [28]. Naheliegenderweise stammt von dort auch der erhaltene Neidkopf, was sich freilich nicht beweisen lässt. Zumindest aber platzierten die Buchenauer an ihrem Stammsitz ebenfalls mehrere Steinfiguren, wenn auch erst aus der Renaissancezeit [29]. Diese offensichtliche Vorliebe für solche auch sonst in der Region verbreiteten Neidköpfe drückt sich in zwei Löwenköpfen sowie zwei Männerköpfen aus, die sich nicht zufällig als Respekt einflößende Begrüßung links und rechts an der Toreinfahrt zur Oberen Burg – der alten Vorburg – und am Renaissance-Portal des Spiegel-Schlosses – einem Teil der alten Stammburg – befinden.

Um aber schließlich zum Ausgangspunkt unserer Überlegungen zurückzukehren, so ist im Hinblick auf Sieglos unter Berücksichtigung der zusammengetragenen, wenn auch lückenhaften Belege durchaus plausibel, dass wir mit dem dortigen Neidkopf tatsächlich ein Relikt eines kleinen burgartigen Gebäudes vor uns haben, welches mit dem wenigstens im 18. Jahrhundert dokumentierten festen, zumindest freien Haus vor Ort zu verbinden ist. Das Freigut lässt sich noch 1772 eindeutig den Herren von Buchenau zuordnen, die schon seit den Zeiten der nun gegenüber 1265 vorzuziehenden Ersterwähnungen 1385 und 1390 in Sieglos die gerichtlich wie besitzrechtlich dominante Kraft darstellten. Dabei ist 1390 bereits von einem bäuerlichen Gut der Adelsfamilie die Rede, während 1385 nur indirekt buchenauische Abgaben erscheinen. Hier anknüpfend legte das Geschlecht möglicherweise schon im Mittelalter,

25  Gesamttext abgedruckt in: Hauneck, Chronik, S. 117-122.
26  Gesamtzahl der Häuser unter Buchenauer Einschluss in § 36 (vgl. § 18): Hauneck, Chronik, S. 122 (S. 120).
27  Zit. n.: Hauneck, Chronik, S. 117, Sp. B, Z. 6-12.
28  Hauneck, Chronik, S. 80.
29  Näheres: Mitze, Steinköpfe, S. 26 f. (Abbildung eines Löwenkopfes: S. 25 und beider Türwächter S. 27).

zumindest aber in der Frühen Neuzeit einen festen Bau zur besseren herrschaftlichen Durchdringung ihres Gerichts Schildschlag an, das die Buchenauer zunächst von Hersfeld und später von Hessen-Kassel zu Lehen erhielten und zwischenzeitlich faktisch entfremdeten.

Literatur:

Gemeindevorstand der Gemeinde Hauneck (Herausgeber): Hauneck – Chronik der sieben Dörfer; Redaktion und Gestaltung: Gemeindeverwaltung Hauneck; Projektleitung, Text und Bildauswahl: Georg Gerbig und Heike Höcker; Hauneck 1985.

  Historisches Ortslexikon des Landes Hessen: s. v. „Sickels (Landkreis Gießen)“; in: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen; http://cgi-host.uni-marburg.de/~hlgl/ortslexikon/id. cgi?lines=10&ex=xs&table=ort&locus=sickels&entry=GI-289&lemma=&page=1 (26.11.2009).

Kemp, Ellen: Kulturdenkmäler in Hessen. Landkreis Hersfeld-Rotenburg I: Alheim bis Kirchheim; Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland; Braunschweig 1997.

  Kloster Haina. Regesten und Urkunden; Erster Band: 1144-1300; bearbeitet von Eckhart G. Franz; Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen und Waldeck; Band 9; Klosterarchive. Regesten und Urkunden; Fünfter Band; Marburg 1962.

  Mitze, Walter: Steinköpfe, Neid- und Schreckfiguren im Umkreis von Bad Hersfeld; in: Mein Heimatland. Zeitschrift für Geschichte, Volks- und Heimatkunde; Monatliche Beilage zur Hersfelder Zeitung; Band 28; Nummer 7 (Juli 1978); S. 25-27.

  Reimer, Heinrich: Historisches Ortslexikon für Kurhessen; Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen; Band 14; Marburg 1926.

  Richter, August: Handschriftliches Flurnamenverzeichnis der Gemarkung Sieglos, Kreis Hersfeld (mit Karte); aufbewahrt in der Flurnamenstelle des Hessischen Landesamtes für Geschichtliche Landeskunde in Marburg (dort als brauchbar eingestuft); Eitra 1930er.                        

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